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Home Hochzeitsforum Hochzeit Rechtsfragen was der standesbeamte sagen MUSS

Dieses Thema enthält 4 Antworten, hat 4 Stimmen, und wurde zuletzt vor vor 4 Jahre, 11 Monaten von avatar Anonym aktualisiert.

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Autor Beiträge
31. Januar 2009 at 23:18
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blumchen
Forum: subscriber
Joined: Jan 2009
Forum Posts: 2

Hallo!

Ich hab da mal eine Frage: Ich bin mit meinem Mann schon religiös verheiratet und da wir religiöse Menschen sind, ist für uns der Bund vor Gott der der für uns zählt. Wir wollen jetzt nachträglich auch das mit den Papieren erledigen und eine offizielle Heiratsurkunde haben.
Uns stört allerdings, dass der Standesbeamte/die Standesbeamtin am Schluss sagt “Kraft meines mir vom Staate xy gegebenen Amtes, erkläre ich euch zu Mann und Frau”.

Muss der Standesbeamte das sagen? Ist das irgendwie gesetzlich vorgegeben? Oder könnte man da mit einem Standesbeamten eine Regelung finden, dass er eher sagen sollte, “ich erkläre hiermit, ihre Ehe für gültig” oder irgendwas in der Art?

Findet man vielleicht überhaupt im Internet eine Auflistung, was der genaue Ablauf bzw. Text ist, der bei einer Trauung vollzogen bzw. gesagt wird? Hab da nichts gefunden.

Freu mich auf die Antworten.

LG Blümchen

2. Februar 2009 at 12:47
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Moonlight
Forum: subscriber
Joined: Dec 2008
Forum Posts: 143

Hallo!

Also ich weiß nicht was er da genau sagen muss. Es ist sicher üblich dass er am Schluss “Kraft meines Amtes usw” sagt, aber ich glaube schon dass er das sicher auch ändern kann wenn ihr mit ihm redet. Müsste doch eigentlich gehen, spricht ja nicht wirklich was dagegen.

Lg :wink:

2. Februar 2009 at 20:27
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blumchen
Forum: subscriber
Joined: Jan 2009
Forum Posts: 2

Ja, das ist die Frage. Ich find ja auch nichts dabei, wenn man den Text ein bisschen “abändert” :wink: , geht ja schließlich um uns. Aber Beamte sind da auch manchmal ein bisschen eigen, weil sie ihre Arbeit schon sehr ernst nehmen. Kommt natürlich auch immer darauf an, ob die gerade einen guten Tag haben.

LG

7. November 2009 at 21:31
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Standesbeamter
Forum: subscriber
Joined: Nov 2009
Forum Posts: 14

also der standesbeamte “muss” gar nichts sagen :-) da es in diesem bezug keine! vorschriften gibt. (kraft meines amtes, wäre mir noch nie über die lippen gekommen).
am besten also mit dem standesbeamten der die trauung durchführt, zeitgerecht rücksprache zu halten was erwünscht/unerwünscht ist. sollte normalerweise kein problem sein, solche details zu klären. wenn doch, würde ich vorschlagen in einer anderen gemeinde mit einem entgegenkommenderen standesbeamten zu heiraten ;)

12. Mai 2019 at 15:36
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Anonym
Joined: Jan 1970
Forum Posts: 1

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