Joined: Jan 2009 Forum Posts: 2
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Hallo!
Ich hab da mal eine Frage: Ich bin mit meinem Mann schon religiös verheiratet und da wir religiöse Menschen sind, ist für uns der Bund vor Gott der der für uns zählt. Wir wollen jetzt nachträglich auch das mit den Papieren erledigen und eine offizielle Heiratsurkunde haben.
Uns stört allerdings, dass der Standesbeamte/die Standesbeamtin am Schluss sagt “Kraft meines mir vom Staate xy gegebenen Amtes, erkläre ich euch zu Mann und Frau”.
Muss der Standesbeamte das sagen? Ist das irgendwie gesetzlich vorgegeben? Oder könnte man da mit einem Standesbeamten eine Regelung finden, dass er eher sagen sollte, “ich erkläre hiermit, ihre Ehe für gültig” oder irgendwas in der Art?
Findet man vielleicht überhaupt im Internet eine Auflistung, was der genaue Ablauf bzw. Text ist, der bei einer Trauung vollzogen bzw. gesagt wird? Hab da nichts gefunden.
Freu mich auf die Antworten.
LG Blümchen
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Joined: Dec 2008 Forum Posts: 143
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Joined: Jan 2009 Forum Posts: 2
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Ja, das ist die Frage. Ich find ja auch nichts dabei, wenn man den Text ein bisschen “abändert” , geht ja schließlich um uns. Aber Beamte sind da auch manchmal ein bisschen eigen, weil sie ihre Arbeit schon sehr ernst nehmen. Kommt natürlich auch immer darauf an, ob die gerade einen guten Tag haben.
LG
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Joined: Nov 2009 Forum Posts: 14
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also der standesbeamte “muss” gar nichts sagen da es in diesem bezug keine! vorschriften gibt. (kraft meines amtes, wäre mir noch nie über die lippen gekommen).
am besten also mit dem standesbeamten der die trauung durchführt, zeitgerecht rücksprache zu halten was erwünscht/unerwünscht ist. sollte normalerweise kein problem sein, solche details zu klären. wenn doch, würde ich vorschlagen in einer anderen gemeinde mit einem entgegenkommenderen standesbeamten zu heiraten
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Anonym
Joined: Jan 1970 Forum Posts: 1
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