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Standesamt

Damit eine Ehe in Österreich rechtskräftig ist, muss diese am Standesamt geschlossen werdenDas Standesamt

In Österreich ist eine Ehe rechtskräftig, wenn beide Partner persönlich vor dem Standesbeamten erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Dabei ist aber immer die gleichzeitige Anwesenheit erforderlich. Der Standesbeamte fragt die beiden Partner nacheinander, ob sie beide den Bund der Ehe eingehen wollen. Nachdem beide Partner das Ja-Wort gegeben haben, sind die beiden rechtmäßige Eheleute. Bei der standesamtlichen Hochzeit müssen immer zwei Trauzeugen anwesend sein. Ein Trauzeuge ist für den Bräutigam und einer für die Braut. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Trauzeugen männlich oder weiblich sind. Ehen, die nur kirchlich geschlossen wurden, haben keine Rechtsgültigkeit.

Voraussetzungen der Trauzeugen

Damit die Trauzeugen bei der standesamtlichen Hochzeit anerkannt werden, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Vollendetes 18.Lebensjahr
  • Ein amtlicher Lichtbildausweis muss vorgelegt werden
  • Der Trauzeuge muss die Sprache, in der die Hochzeit durchgeführt wird, verstehen, sonst muss ein Dolmetscher angefordert werden

Bei der Anmeldung der Eheschließung ist der Ausgangspunkt immer das zuständige Standesamt. Von diesem Standesamt wird immer die Ermittlung der Ehefähigkeit ausgestellt. Die standesamtliche Hochzeit kann aber ebenso an einem anderen Standesamt vollzogen werden. Die Hochzeit kann aber natürlich ebenso außerhalb des Standesamtes durchgeführt werden. Dabei muss der gewählte Ort aber immer der Bedeutung der Ehe entsprechend gewählt werden und angemessen sein. Das Standesamt bestimmt von Fall zu Fall, ob der gewünschte Ort für eine Eheschließung gewählt werden kann.