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Dieses Thema enthält 4 Antworten, hat 1 Stimme, und wurde zuletzt vor vor 15 Jahre, 8 Monaten von heirat aktualisiert.
Autor | Beiträge |
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2. September 2008 at 06:25 | |
Joined: Jun 2007 Forum Posts: 297 |
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Hi, gibt es eine Regelung für Rechte und Pflichten nach der Hochzeit für Braut und Bräutigam ? Kennt sich da wer aus ? LG Timna ------------------------ Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ... |
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2. September 2008 at 06:25 | |
Joined: Jun 2007 Forum Posts: 297 |
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DIE EHE: RECHTE UND PFLICHTEN –> Dmit allen bewusst ist, auf was sie sich einlassen Laughing a) Die Ehe – ein Vertrag b) Eine unzertrennliche Gemeinschaft von Mann und Frau Eine Ehe, die unter einer Bedingung oder von vornherein nur auf Zeit abgeschlossen wird (siehe z.B. islamisches Eherecht) wäre ungültig. c) Gleichberechtigung und Partnerschaft d) Treue Lebendige Treue heißt vor allem auch, dem Partner/der Partnerin treu bleiben in all seinen/ihren Veränderungen und möglichen Entfaltungen. Ihm/ihr auch in der Ehe weiterhin Wachstum seiner/ihrer Persönlichkeit zuzugestehen und ihn/sie nicht anbinden an festgefahrene Erwartungen und Vorstellungen. e) Beistand und Wertschätzung Zur Beistandspflicht gehört auch die Mithilfe bei der Erziehung der Kinder. Ehegatten sind im persönlichen Umgang miteinander zu einer “anständigen Begegnung”, das heißt zur gegenseitigen Achtung und Wertschätzung verpflichtet. Konflikte, Auseinandersetzungen und Streit zwischen den Ehepartnern lassen sich wohl realistischerweise nicht immer vermeiden. Auseinandersetzungen sollten aber so ausgetragen werden, dass keiner der beiden Partner in seiner persönlichen Würde verletzt wird. Ein Konflikt ist wohl dann ideal gelöst, wenn beide danach auch wirklich innerlich wieder gelöst sind. f) gemeinsames Wohnen Falls die Ehepartner in einer Wohnung (einem Haus) wohnen wollen, das den Eltern eines Ehehpartners gehört, erscheint es sinnvoll, eine schriftliche Vereinbarung, (z.B. Mietvertrag) in dem beide Ehepartner als Mieter aufscheinen, mit den Eltern abzuschließen! g) Sexualtität h) Kinder i) Erwerbstätigkeit und Haushalt Jedenfalls widerspricht die Doppelbelastung vieler Frauen, die einen Beruf ausüben und dann auch noch daheim allein für die Kinder und die Hausarbeit zuständig sind, eindeutig dem Grundgedanken der ehelichen Partnerschaft. Das Gesetz anerkennt die Haushaltsführung eines Partners als vollwertigen Beitrag zur ehelichen Lebensführung. Ist nur ein Ehegatte berufstätig, hat der andere Anspruch auf angemessenen Unterhalt in Form eines Wirtschaftsgeldes und eines „Taschengeldes“ für die persönlichen Bedürfnisse des haushalts-führenden Ehepartners. Wenn beide Partner berufstätig sind und annähernd das gleiche Einkommen erzielen, dann besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des einen gegenüber dem anderen. Verdient ein Partner deutlich weniger als der andere, dann ist der Ehegatte mit dem höheren Einkommen verpflichtet, den anderen Partner entsprechend finanziell zu unterstützen. j) Wirtschaftsgeld k) Prinzip der Gütertrennung Macht ein Ehegatte eine Erbschaft oder wird er beschenkt, hat der andere Ehegatte kein Anrecht auf einen Anteil davon. Eine Ausnahme bildet die Ehewohnung: Auch wenn sie im Eigentum eines Ehegatten steht, darf dieser nicht ohne weiteres über die Wohnung verfügen und so das Wohnrecht des anderen Ehegatten gefährden. Gütergemeinschaft: Die Eheleute können vertraglich statt der gesetzlichen Gütertrennung auch eine Gütergemeinschaft vereinbaren. Diese Vereinbarung muss, wie alle vermögensrechtlichen Verträge zwischen Ehegatten, vor dem Notar abgeschlossen werden. Eine rechtliche Beratung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater ist jedenfalls empfehlenswert. LG ------------------------ Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ... |
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2. September 2008 at 06:26 | |
Joined: Jun 2007 Forum Posts: 297 |
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He Rosmaria ! Deine Übersicht ist echt sehr aufschlussreich, da weiß man nach 5 Minuten, was auf einen zukommt Wink! Schade finde ich nur, dass viele Leute ihr Eheversprechen heutzutage brechen, man bedenke wie hoch (leider) die Scheidungsrate liegt! Hoffen wir einmal, dass uns dies nicht passiert! LG ------------------------ Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ... |
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2. September 2008 at 06:26 | |
Joined: Jun 2007 Forum Posts: 297 |
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Uns geht es zwischenzeitig sogar so, dass wir schon auf der zweiten Hochzeit von vielen Freundinnen bzw Freunden waren. Es ist halt nicht mehr so wie früher bei unseren Eltern. Bei uns hoffentlich nicht. Liebe Grüsse von Manuela ------------------------ Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ... |
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2. September 2008 at 06:26 | |
Joined: Jun 2007 Forum Posts: 297 |
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He Manuela! Ja, ich kenne auch einige Leute, die shcon das 2te mal, eine sogar die das 3te Mal heiratet! Da fragt man sich schon, wie ernst manche Leute das Thema heiraten sehen! Lg Ringchen ------------------------ Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ... |
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