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Home Hochzeitsforum Hochzeit Rechtsfragen Trauzeuge am Standesamt – wer darf – wer nicht ?

Dieses Thema enthält 10 Antworten, hat 10 Stimmen, und wurde zuletzt vor vor 12 Jahre, 7 Monaten von avatar Jehane aktualisiert.

11 Beiträge anzeigen - 1 bis 11 (von insgesamt 11)
Autor Beiträge
30. Januar 2009 at 21:11
Roswitha
Forum: subscriber
Joined: Jul 2008
Forum Posts: 136

Hi,

kann mir wer sagen, ob es Regeln gibt, wer am Standesamt Trauzeuge sein darf und wer nicht.

Bei mir kommen Geschwister bzw der Vater und allenfalls eine Freundin in Frage.

Und jetzt die dumme Frage: gibts da Regeln, dass nahe Verwandte nicht Trauzeugen sein dürfen oder so ?

LG




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Mein Lieblingsspruch zur Hocheit aus der Bibel:

Wohin du gehst, dahin gehe auch ich. Und wo du bleibst, da bleibe auch ich.
Rut 1,16-17
31. Januar 2009 at 11:41
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blackperry
Forum: subscriber
Joined: Jun 2008
Forum Posts: 227

hi

also uns wurde gesagt ein jeder darf trauzeuge werden und wir haben ja unsere trauzeugen meine schwester und ein guter freund von meinem schatz :mrgreen: ich hoffe ich konnte dir helfen

lg black

2. Februar 2009 at 12:50
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Moonlight
Forum: subscriber
Joined: Dec 2008
Forum Posts: 143

Hallo!

Also es kann jeder Trauzeuge sein der die Sprache kann in der die Trauung stattfindet (wollte nämlich eine Freundin aus Schweden als Trauzeugin haben, aber das geht ja desswegen leider nicht). Aber sonst gibt es da keine Einschrenkungen.

Lg :wink:

3. Februar 2009 at 12:03
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Lilly12345
Forum: subscriber
Joined: Feb 2009
Forum Posts: 4

Ich war bei meiner Mutter Trauzeugin. Somit kein Problem innerhalb der Familie :)

6. Juli 2009 at 14:11
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silvermirror
Forum: subscriber
Joined: Jul 2009
Forum Posts: 12

soweit ich weiß darf in der kirche jeder ab 16 trauzeuge sein und beim standesamt jeder ab 18 jahren.
daher kann ich meine schwester leider nicht nehmen :(

7. November 2009 at 21:18
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Standesbeamter
Forum: subscriber
Joined: Nov 2009
Forum Posts: 14

nach § 28 pstv müssen die zeugen mindestens 18 jahre alt, und körperlich sowie geistig fähig sein zeugnis über die trauung abzulegen. blinde personen sind als zeugen jedenfalls zulässig (sh. dienstanweisung bmi)

übrigens: es können auch mehr als zwei personen als zeugen herangezogen werden.

lg max

30. Mai 2010 at 14:10
Maria
Forum: subscriber
Joined: Jul 2007
Forum Posts: 226

Liebe Roswitha,

weitere Infos gibts auch hier: http://www.heirat.at/blog/index.php?/archives/222-Standesamt.html

LG




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Maria mit Brautkleid, dem Brautstrauß und dem Schleier im Haar .... oooohhhh wie wunderbar ;)
17. September 2010 at 17:42
avatar
petzi
Forum: subscriber
Joined: Sep 2010
Forum Posts: 44

Das hatte sich eine Freundin vor der standesamtlichen Hochzeit ebenfalls gefragt, der Bruder war 17, letztendlich ist es der Cousin geworden!

12. September 2011 at 12:20
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Jehane
Forum: subscriber
Joined: Sep 2011
Forum Posts: 17

Dazu hab ich auch eine Frage: Darf man auch mehr als einen Trauzeugen haben? Also könnte ich z.B. meine Schwester und meine beste Freundin als Trauzeuginnen nehmen?

12. September 2011 at 18:21
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HOCHZEIT-S-SANGERIN
Forum: subscriber
Joined: Aug 2007
Forum Posts: 77

Hallo! :)

Ja, darfst Du.
Bei “meiner” letzten standesamtlichen Hochzeit hatte der Bräutigam 2 Trauzeugen.

Viel Spaß bei den Hochzeitsvorbereitungen und
sonnige Grüße! 8)

Linda

13. September 2011 at 11:35
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Jehane
Forum: subscriber
Joined: Sep 2011
Forum Posts: 17

Echt, das geht?? Ist ja cool :D Dann müsste ich ja nur noch mit meiner Schwester klären, ob ihr das auch recht ist *g* Ich hab ihr nämlich schon vor ein paar Jahren versprochen, dass im Fall einer Hochzeit sowieso nur sie als Trauzeugin in Frage kommt. Aber irgendwie hätte ich meine beste Freundin halt auch gern als Trauzeugin :)

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