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Trauzeugen

Bei der standesamtlichen Hochzeit bezeugen die Trauzeugen den Rechtsakt der EheDie Trauzeugen

Der Trauzeuge ist eine ausgesuchte Person, die bei Eheschließung anwesend sein muss, da er den Rechtsakt der Ehe bezeugt. In der Regel haben Braut und Bräutigam unterschiedliche Trauzeugen. In Österreich sind zwei Trauzeugen gesetzlich vorgeschrieben.

Die einzige Pflicht, die einen Trauzeugen trifft, ist es, die Heiratsurkunde zu unterschreiben. Damit die Unterschrift geleistet werden kann, muss ein Personalausweis auf dem Standesamt vorgelegt werden. Bei Wechsel der Eheringe kommt der Trauzeuge erneut ins Spiel, denn der gestellte Zeuge der Braut, übernimmt den Brautstrauß, damit die Ringe gewechselt werden können. Der Zeuge des Bräutigams überreicht die Ringe. Doch gerade bei dieser Zeremonie kann das Brautpaar variieren. Es muss sich nicht mehr an die alten Traditionen gehalten werden. Immer öfter werden die Ringreichung und das Abnehmen des Brautstraußes von den Brauteltern übernommen.

Der Trauzeuge sollte aber nicht nur eine juristische Funktion darstellen. Er sollte zudem Schirmherr über die geschlossene Ehe sein. Wenn das Brautpaar Probleme in der Ehe hat, sollte der Trauzeuge mit Rat und Tat zur Seite stehen. In Krisenzeiten sollte er dem Brautpaar ein wenig aus der Misere helfen und darauf achten, dass die Situationen wieder ins Lot kommen.

Der Trauzeuge hat aber in den meisten Fällen noch eine weitere Funktion. Da es als Ehre gilt, als Zeuge ausgesucht zu werden, helfen die Trauzeugen meist bei der kompletten Planung und Umsetzung der Hochzeit mit. Der Polterabend wird ebenfalls von den Zeugen geplant und gestaltet.

Meist ist der Trauzeuge ein enger Vertrauter von Braut und Bräutigam. Im Grunde genommen kann aber jeder für diese Funktion ausgewählt werden. Das Brautpaar sollte aber vorab mit den gewählten Trauzeugen absprechen, ob sie diese Funktion und Verantwortung übernehmen wollen.