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Rechtsfragen

In einer Ehe kommen immer wieder Rechtsfragen aufRechtsfragen

Wenn das Ja-Wort gegeben wird, dann kommen auf das Brautpaar Rechten und Pflichten zu. Das Brautpaar sollte sich schon im Vorfeld informieren, welche Rechte und Pflichten mit der Hochzeit eingegangen wird. Nach der Eheschließung ändern sich sehr viele Dinge im alltäglichen Bereich.

Ehegüterrecht

Durch das Ehegüterrecht wird die Vermögensmasse, die zwischen Mann und Frau herrscht, geregelt. In Österreich gilt die Gütertrennung, die im ABGB gesetzlich verankert ist.

Ehevertrag

Die Gütertrennung und die Aufteilung des Vermögens sind zwar gesetzlich verankert, wenn dies aber nicht im Interesse des Brautpaares ist, dann sollte immer ein Ehevertrag geschlossen werden. Im Falle einer Scheidung ist es für das Ehepaar schwer nachvollziehbar, wie das Vermögen aufgeteilt werden muss. In diesem Fall kann ein Ehevertrag durchaus weiter helfen.

Erbrecht

Verstirbt ein Partner, dann hat der Hinterbliebene immer einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe.

Namensrecht

In Österreich ist das Namensrecht im ABGB gesetzlich verankert. Meist nimmt die Braut den Namen des Mannes an, es gibt aber immer wieder Regelungen, in denen das nicht der Fall ist. Werden beim Standesamt aber keine Anliegen bezüglich der Namensänderung angeführt, nimmt die Braut automatisch den Namen des Mannes an.

Schlüsselgewalt

Der Partner in der Ehe, der kein geregeltes Einkommen hat, hat den Part der Schlüsselgewalt.