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Morgengabe

Bei der Morgengabe handelt es sich um einen alten HochzeitsbrauchDie Morgengabe

Bei der Morgengabe handelt es sich um einen alten Hochzeitsbrauch der heute zwar sehr selten, aber immer noch zu finden ist. Mit der Morgengabe ist die ehebezogene Zuwendung gemeint, die sich Mann und Frau im Zuge ihrer Hochzeit schenken. In der Judiaktur wird die Morgengabe als einfache Schenkung deklariert. Nach der Hochzeitsnacht überreicht der Ehemann seiner Frau ein kleines Präsent. Durch diesen Umstand hat die Morgengabe ihren Namen.

Wenn der Bräutigam versterben sollte, wird die Morgengabe nicht in das Erbe eingerechnet, da diese nur der Ehefrau alleine gehört. Nach der österreichischen Judiaktur war die Schenkung am Morgen nach der Hochzeitsnacht noch bis 2009 in 1232 ABGB verankert. Das Gesetz, das aus dem Jahre 1811 stammte, wurde mit Juli 2009 vom Nationalrat gänzlich aus dem Gesetzesbuch gestrichen. Wenn die Morgengabe nicht am Morgen nach der Hochzeitsnacht überreicht wurde, konnte der Ehemann seiner Frau ein Versprechen ablegen, diese binnen 3 Jahre mit einem Präsent zu beschenken. Die Schenkung konnte ausschließlich mit dem Ehepakt besiegelt werden.