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Hochzeit fertig und jetzt? Aufgaben nach der Hochzeit

Romantic engagementDas rauschende Hochzeitsfest ist vorbei und endlich sind Sie offiziell Mann & Frau! Doch davon MUSS auch der Rest der Welt erfahren – vom Arbeitgeber bis hin zum Versicherungsgeber. Und vergessen Sie bloß nicht auf die Dankesschreiben an Ihre Hochzeitsgäste! Diese Aufgaben erwarten Sie nach der Hochzeit:

Dankeskarten & Flitterwochen

In den ersten ruhigen Stunden zuhause, gehen frisch verheiratet Paare die Hochzeitsgeschenke und zahlreichen Glückwunschkarten durch. Wer hat was geschenkt und wie viel Geld ist für die Urlaubskasse zusammengekommen? Danach wartet schon die erste Aufgabe nach der Hochzeit: so bald wie möglich die Dankeskarte mit persönlichen Dankesworten an die Hochzeitsgäste richten. Und: die Flitterwochen buchen. Sollten Sie das nicht schon längst in den letzten Hochzeitsvorbereitungen getan haben.

Namensänderung bekanntgeben

Jetzt wird es wieder etwas stressig – meist für die Braut! Denn nimmt die Braut den Familiennamen ihres Mannes an, so gilt es zahlreiche Dokumente und Ausweise zu ändern. Etwa den Reisepass, sämtliche Bankkonten und Sparformen, Kreditkarte und Versicherungspolizzen sowie Daten beim Arbeitgeber müssen abgeändert werden. Und Grundbesitzer müssen beim Gericht eine Aktualisierung im Grundbuch vornehmen lassen. Selbstständige erneuern ihren Gewerbeschein und verständigen die SVA darüber. Die neue E-Card kommt automatisch. Und der Führerschein? Da darf alles beim Alten bleiben – sofern Sie die Kopie Ihrer Heiratsurkunde mitführen.

Wenn Kinder mitgeheiratet werden

Bei Patchworkfamilien darf nach der Eheschließung der Mutter ebenso der Familienname des Kindes abgeändert werden. Warum? Damit sich Kinder im neuen Familienverhältnis nicht ausgeschlossen fühlen – sollten diese als einziger einen anderen Familiennamen tragen. Das passiert mit der Heiratsurkunde, mit der eine neue Geburtsurkunde und ein neuer Staatsbürgerschaftsausweis beantragt werden kann. Vergessen Sie ebenso wenig auf den neuen Reisepass und die rasche Bekanntgabe über die Namensänderung bei Kindergarten oder Schule. Aber Vorsicht: Um eine Namensänderung des Kindes durchführen zu können, müssen Mütter die alleinige Obsorge haben oder eben die Zustimmung des Erzeugers einholen.

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