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Heiraten im Ausland

Heiraten im Ausland ist immer mit zahlreichen Behördenwegen verbundenHeiraten im Ausland

Wenn das Brautpaar beabsichtigt im Ausland zu heiraten, dann müssen schon im Vorfeld einige Dinge beachtet werden, damit die Ehe in Österreich rechtmäßig anerkannt wird. Die Ehe, die im Ausland geschlossen wird, ist immer nur dann gültig, wenn diese nach den landesüblichen Formen des jeweiligen Landes geschlossen wurde. Natürlich ist es zauberhaft, wenn am weiten Sandstrand geheiratet werden kann, aber nicht im jedem Land ist diese Form der Trauung anerkannt. Damit das Brautpaar die Formvorschriften erfüllen kann, sollten immer bei der zuständigen Heiratsbehörde des Landes Informationen eingeholt werden. Das Brautpaar kann diese Informationen aber ebenfalls bei der ausländischen Vertretungsbehörde einholen. Im Ausland kann sich das Brautpaar viele Behördenwege und viel Zeit einsparen, wenn bereits in Österreich die internationalen Personenstandsurkunden ausgestellt wurden.

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde

Diese Urkunden können beim zuständigen Standesamt angefordert werden. In vielen Ländern benötigt das Brautpaar ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird vom zuständigen Standesamt bezeugt, dass die beiden Partner eine Ehe schließen dürfen. Das Ehefähigkeitszeugnis und die restlichen Urkunden sollten schon in Österreich von einem staatlich anerkannten Dolmetscher in die jeweilige Landessprache übersetzt werden, dann dadurch kann das Brautpaar wiederum einiges an Zeit einsparen.

Nach der Trauung sollte die Heiratsurkunde beim zuständigen Standesamt vorgelegt werden. Damit aber eine ausländische Heiratsurkunde in Österreich ihre Gültigkeit hat, muss diese meist eine Überbeglaubigung aufweisen.