Die gleichgeschlechtliche Ehe
Noch vor einigen Jahren war nicht mal daran zu denken, dass gleichgeschlechtliche Partner sich das Ja-Wort geben können. Doch zum Glück ist diese Engstirnigkeit vorbei und es wird den gleichgeschlechtlichen Partnern ebenso die Ehe zugestanden, wie Mann und Frau. Seit die Möglichkeit gegeben ist, dass gleichgeschlechtliche Partner sich trauen können, haben sehr viele Paare die Chance beim Schopf gepackt.
Gleichberechtigung bei gleichgeschlechtlicher Ehe?
Noch bis vor einigen Jahren wurden die Wünsche und Probleme der gleichgeschlechtlichen Paare ein wenig unter den Teppich gekehrt. Es wurde angenommen, dass es durchaus ausreichend ist, wenn sie in einer Lebensgemeinschaft miteinander leben. Das ist aber bei vielen Paaren nicht ausreichend gewesen, denn in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung wird genauso nach mehr gesucht.
Doch in den letzten Jahren gab es zum Glück einen sehr großen Fortschritt, denn nun wird die gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt und zugestanden. Es wurde begonnen die Wünsche und Anforderungen der Paare ernst zu nehmen und auf Bedürfnisse wurde eingegangen. Vor allem das Bedürfnis der Ehe und der Gleichstellung wurde endlich erfüllt.
In den meisten Ländern in Europa ist die gleichgeschlechtliche Ehe bereits erlaubt und anerkannt. Der Bund der Ehe kann zwar nur am Standesamt vollzogen werden, aber bei Behörden und Ämtern ist die Ehe anerkannt und wird nicht hinter eine andere Ehe gestellt.
Rechte und Pflichten sind einer heterosexuellen Ehe gleichgestellt – hier finden sich keine Unterschiede. Jedoch hat die Kirche derzeit noch kein offenes Ohr für das Schließen einer gleichgeschlechtlichen Ehe, weswegen es noch keine kirchlichen Trauungen gibt.
Die momentane Situation in Österreich
Seit dem 1.Januar 2010 ist der Gesetzesbeschluss der gleichgeschlechtlichen Ehe in Kraft getreten. Seitdem können sich gleichgeschlechtliche Partner am Standesamt das Ja-Wort geben. Rechten und Pflichten müssen aber ebenfalls eingehalten werden.
In Deutschland sieht der Beschluss der gleichgeschlechtlichen Ehe noch ein wenig anders aus. Es darf zwar seit 2008 die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern vollzogen werden, aber nur wenn bereits einer der Partner eine heterosexuelle Ehe geführt hat und in dieser Zeit sein Geschlecht ändern ließ.
Die Schweiz hat den Beschluss bereits seit 2005 geltend gemacht. Allerdings sind in der Schweiz die selben Bestimmungen zu finden, wie in Deutschland.
Noch keine Kommentare. Du kannst der/die Erste sein!