Die freie Trauung
Die freie Trauung wird immer öfter von Brautpaaren gewählt. Aber bei dieser Zeremonie gelten trotz allem, ebenfalls Regeln und Vorschriften. In Anbetracht dessen, scheint die freie Trauung, gar nicht mehr so frei. Sie bedeutet eigentlich nur, dass die Hochzeitsfeier nicht in einem Standesamt oder einer Amtskirche stattfindet. Die Zeremonie wird nicht von einem Standesbeamten geführt, sondern
- freie Theologen
- freie Priester und
- Pastoren
führen die Brautleute durch die Feier. Die Trauung kann unter freiem Himmel ebenso geplant werden, wie in einem Schloss, einem Garten, oder im Ausland. Dem Brautpaar sind bei der Planung der Lokalität in diesem Bereich, keine Grenzen gesetzt. Bei der freien Trauung muss weder Braut, noch Bräutigam, einer bestimmten Konvention angehören. Texte, die zur Hochzeitsfeier gelesen werden, können aus allen Religionen gelesen werden. Immer öfter werden freie Texte vorgetragen, die für das Brautpaar einen besonderen Stellenwert haben. Paare, bei denen bereits ein Partner verheiratet war, können diese Art der Zeremonie ebenfalls feiern. Es muss aber eine Scheidungsurkunde vorgelegt werden, da die Bigamie gesetzlich verboten ist. Durch die freie Trauung haben gleichgeschlechtliche Paare ebenfalls die Chance, sich das Ja-Wort zu geben. Da in Österreich aber nur Ehen rechtskräftig sind, die am Standesamt geschlossen werden, findet die freie Trauung noch keine juristische Anerkennung. Die Heirat wird erst dann rechtskräftig, wenn das Brautpaar sich am Standesamt das Ja-Wort gibt. Liegt dem Brautpaar daran, dass die Hochzeit rechtskräftig ist, dann sollte sich das Ja-Wort zusätzlich im Standesamt gegeben werden.