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heirat
Site Admin
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| 1/9 | Titel: Namensrecht Hochzeit | Verfasst am: 02.09.2008, 08:14 |
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Ehenamensrecht in Österreich
a) gemeinsamer Familienname:
Die (österreichischen) Verlobten können durch Erklärung gegenüber der Standesbeamtin/dem Standesbeamten vor oder bei der Eheschließung zum gemeinsamen Familiennamen ausschließlich den aktuellen Familiennamen des Mannes oder den aktuellen Familiennamen der Frau bestimmen, das heißt, nur einen unmittelbar vor der Eheschließung geführten Familiennamen, das kann (im Gegensatz zu Deutschland) auch ein Name aus einer geschiedenen oder verwitweten Ehe sein, wenn ihn einer der Verlobten zum Zeitpunkt der neuen Eheschließung noch führt.
War einer der Verlobten mehrmals verheiratet und wollen die Verlobten nicht den derzeitigen Namen, sondern den Familiennamen aus einer früheren Vorehe zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen, so muss der betref-fende Verlobte durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, diesen Familiennamen rechtzeitig wieder annehmen. Die Wiederannahme des Familiennamens aus einer früheren geschiedenen (oder aufgehobenen) Ehe ist nur mit gewissen Einschränkungen möglich. Erkundigen sie sich gegebenen-falls rechtzeitig (spätestens 14 Tage vor der geplanten Eheschließung) bei ihrem Standesamt.
Wenn die Verlobten keinen Familiennamen bestimmen, wird der Familienname des Mannes automatisch gemeinsamer Ehename.
b) Doppelname eines Ehegatten (= Voran- oder Nachstellung des bisherigen Familiennamens)
Derjenige Verlobte, der den Familiennamen des anderen Verlobten als gemeinsamen Familiennamen in der Ehe zu führen hat, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten vor oder bei der Eheschließung dem gemeinsamen Familiennamen seinen bisherigen Familiennamen (= der unmittelbar vor der neuen Ehe geführte Familienname) vor- oder nachstellen (= mit Bindestrich zwischen den beiden Namen).
Will der/die betreffende Verlobte nicht den durch die letzte sondern durch eine frühere Ehe erworbenen Familiennamen voran- oder nachstellen, muss er/sie diesen vor der Eheschließung rechtzeitig wieder annehmen, sofern dies rechtlich möglich ist. Der Ehegatte, der einen Doppelnamen erklärt hat, ist zur Führung dieses Namens verpflichtet. Auf Kinder und den anderen Ehegatten kann der Doppelname nicht übertragen werden.
c) Getrennte Namensführung der Ehegatten
Die Ehegatten können in der Ehe auch ihre bisherigen Familiennamen weiterführen (= getrennte Namensführung in der Ehe). Soll ein früherer Familienname geführt werden, muss dieser vor der Eheschließung wieder angenommen werden. Bei getrennter Namensführung haben die Verlobten durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten vor oder bei der Eheschließung den Familiennamen der aus der Ehe stammenden Kinder zu bestimmen, für die Kinder kann kein Doppelname bestimmt werden.
LG
Mai
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| / | Titel: Namensrecht Hochzeit | Verfasst am: 02.09.2008, 08:14 |
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heirat
Site Admin
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| 2/9 | Titel: Namensrecht Hochzeit | Verfasst am: 02.09.2008, 08:15 |
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Hallo Mai
finde deinen Beitrag zum Thema Namensrecht sehr aufschlussreich!
Wir bekommen Ende Oktober unser 1. Baby und werden nächstes Jahr heiraten! Somit betreffen uns schon einige Punkte aus deinem Beitrag und ich weiß nun besser über dieses Thema bescheid denn je!
Danke
lea
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heirat
Site Admin
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| 3/9 | Titel: Namensrecht Hochzeit | Verfasst am: 02.09.2008, 08:15 |
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mh also ich habe bereits als nicht Verheirateter einen Doppelnamen nur väterlicherseits; wie sieht es dann aus- hat meine Ehefrau dann drei Namen; wenn Sie Ihren anhaengen moechte?
lg NeO
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heirat
Site Admin
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| 4/9 | Titel: Namensrecht Hochzeit | Verfasst am: 02.09.2008, 08:15 |
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He Neo!
Puhhh, das ist eine gute Frage, aber ich habe noch nie einen Dreifachnachnamen gesehen!
Keine Ahnung was man in so einem Fall macht, sorry!
Lg, Liebchen
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heirat
Site Admin
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| 5/9 | Titel: Namensrecht Hochzeit | Verfasst am: 02.09.2008, 08:15 |
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He Neo!
Das ist eine interessante Angelegenheit, aber ich denke einen Dreifachnamen z.B. Meier-Huber-Ernst gibt es nicht oder ich habs zumindest noch nie gesehen!
Erkundige dich am besten mal am Standesamt, die wissen das sicher!
Lg, Mai
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Standesbeamter
Hochzeitsrang 1 - Anfänger
Geschlecht: 

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| 6/9 | Titel: Namensrecht Hochzeit | Verfasst am: 07.11.2009, 23:45 |
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hi neo
wenn ich richtig verstanden habe, hast du den gleichen doppelname wie dein vater. wenn das so ist, würde deine zukünftige frau bei vor- oder nachstellung ihres bisherigen familiennamens einen dreifach-namen führen.
dein doppelname wäre dann euer gemeinsamer familienname und somit auch der name eventueller kinder.
lg max
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silberly
Hochzeitsrang 1 - Anfänger

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| 7/9 | Titel: Namensrecht Hochzeit | Verfasst am: 13.11.2009, 18:02 |
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hallo Leute!
ich hätte da mal ne Frage.
Ich werde nächsten Sommer heiraten, und würde gerne meinen Mädchennamen solange ich noch studiere beibehalten. Es dauert noch ca. ein Jahr., und würd einfach gern mit meinem Mädchennamen den Abschluss machen, und anschließend den Namen meines Zukünftigen annehmen.
Ich habe gehört, in Deutschland ist das kein Problem, in Österreich aber anscheinend schon.
Wenn ich meinen Namen also erst später ändere, welche Kosten würden da auf mich zukommen?
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Standesbeamter
Hochzeitsrang 1 - Anfänger
Geschlecht: 

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| 8/9 | Titel: Namensrecht Hochzeit | Verfasst am: 14.11.2009, 22:25 |
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hi,
das stimmt, in österreich ist es leider nicht ganz so einfach,..
es gibt nach dem namenänderungsgesetz 11 möglichkeiten um sich den namen ändern zu lassen. die ersten 10 davon sind kostenlos, dieletzte - und die trifft auf deinen fall zu - ist ziemlich teuer
mindestens musst du mit euro 528,70 rechnen, ein paar euro können noch für vergebührungen (zb. heiratsurkunde) anfallen.
zuständig für namensänderungen ist übrigens die bezirksverwaltungsbehörde (Statutarstädte: Magistrat und bei allen anderen Gemeinden die zuständige Bezirkshauptmannschaft)
lg max
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silberly
Hochzeitsrang 1 - Anfänger

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| 9/9 | Titel: Namensrecht Hochzeit | Verfasst am: 14.11.2009, 23:11 |
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achso , danke für die info!
na dann glaub ich nehm ich doch lieber sofort seinen Namen an ... weil so viel zahlen, das ist ja verrückt..
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