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Nachricht |
Anna
Hochzeitsrang 6 - Verlobte/r

Geschlecht: 

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| 1/6 | Titel: Zwei Mal kirchlich heiraten ? | Verfasst am: 02.05.2009, 11:04 |
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Hi,
wisst Ihr, ob es theoretisch möglich ist, zwei Mal kirchlich zu heiraten. Irgendwo hab ich nämlich mal gehört, dass man eine zweite kirchliche Hochzeit unter bestimmten Voraussetzungen machen kann.
Liebe Grüße
Anna
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| / | Titel: Zwei Mal kirchlich heiraten ? | Verfasst am: 02.05.2009, 11:04 |
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Putzal
Hochzeitsrang 2 - Verliebte/r
Geschlecht: 
Alter: 29

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| 2/6 | Titel: Zwei Mal kirchlich heiraten ? | Verfasst am: 02.05.2009, 11:12 |
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Hallo,
ich glaub das geht wenn die ehe anulliert wird.
Vielleicht auch wenn der Partner stirbt?
aber ganz sicher bin ich mir nicht.
lg Putzal
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patricia
Hochzeitsrang 3 - Ringträger/in

Geschlecht: 

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| 3/6 | Titel: Zwei Mal kirchlich heiraten ? | Verfasst am: 02.05.2009, 11:29 |
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Hallo,
hab grad ein wenig recherchiert. Es geht zum Beispiel, wenn ein
kirchliches Gericht (was immer das ist) feststellt, dass die Ehe von Anfang nicht bestanden hat. Das endet dann in einer Ehenichtigkeitserklärung. Das Verfahren kann von beiden eingeleitet werden. Folgende Gründe gäbe es dafür:
* Fehlen des hinreichenden Vernunftgebrauches (z. B. wegen Geisteskrankheit)
* Mangelnde Urteilsfähigkeit (z. B. wegen Beeinträchtigungen psychischer Art; wegen inneres Zwanges)
* Psychisch bedingte Unfähigkeit, die Rechte und Pflichten einer Ehe auf sich zu nehmen und zu erfüllen (z. B. wegen psychischer Unreife; schwerer Persönlichkeitsstörung)
* Irrtum in einer Eigenschaft des anderen Partners, die direkt und hauptsächlich angestrebt wurde (z. B. Zeugungsfähigkeit)
* Arglistige Täuschung (z. B. über Sterilität)
* Totalsimulation (z. B. Scheinehe)
* Partialsimulation (= Teilsimulation):
o Aktiver Ausschluß des Rechts auf umfassende Lebensgemeinschaft
o Aktiver Ausschluß des Wohles des anderen Gatten
o Aktiver Ausschluß der Nachkommenschaft
o Aktiver Ausschluß der Einheit (z. B. der ehelichen Treue)
o Aktiver Ausschluß der Unauflöslichkeit (z. B. durch klaren Scheidungsvorbehalt)
* Eheschließung unter einer Bedingung
* Eheschließung unter Furcht und Zwang (z. B. wegen Ehrfurcht vor den Eltern)
* Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Form (z. B. wegen fehlender Trauungsvollmacht des Priesters)
* Ehehindernis des bestehenden Ehebandes aus einer unentdeckt gebliebenen früheren Ehegemeinschaft
Das hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll aber mal eine erste Übersicht sein.
Liebe Grüße
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blackperry
Hochzeitsrang 7 - Wedding Planner

Geschlecht: 
Alter: 24

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| 4/6 | Titel: Zwei Mal kirchlich heiraten ? | Verfasst am: 03.05.2009, 17:05 |
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hi
ja kannst du
meine tante hat das gemacht, aber da brauchst du keine erlaubnis von deinem exmann. es ist aber in wirklichkeit nur eine ringsegnung aber ich kann dir sagen es schaut aus wir eine echte hochzeit echt. ausser das das ehegelübte fehlt. redet mit einem pfarrer in eurer umgebung. du wirst sehen das geht.
glg
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anitajosef
Hochzeitsrang 1 - Anfänger
Geschlecht: 
Alter: 28

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| 5/6 | Titel: Zwei Mal kirchlich heiraten ? | Verfasst am: 04.05.2009, 12:20 |
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Also, beides ist möglich
- es ist möglich so richtig kirchlich zu heiraten, aber das bedarf einer Anullierung der ehe über ein Kirchliches gericht und das ist wirklich sehr sehr kompliziert, es muss zuerst ein Antrag geschriebe werden, dieser wird zu eingereicht, nach wien geschickt und dann wird entschieden ob das gericht überhaupt zusammen trifft - das kostet geld und zeit!!! (haben die Hälfte des weges schon hinter uns, mal schauen wie es weiter geht (mein schatz war schon verheiratet)
- dann gibts noch die möglichkeit der kirchlichen seegnung, ist sehr sehr schön, da musst du aber einen Pfarrer finden der das macht, den der Vatikan ist total dagegen! es wird nur nur das sagrament( hoffe das schreibt man so) der ehe nicht abgenommen! ansonsten kannst es fast gleich haben!!!
Ich wünschen jedem der es versucht viel glück und sehr sehr sehr viel Geduld!! Es ist alles nicht so leicht wie es scheint!
Lg
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manusca
Hochzeitsrang 2 - Verliebte/r
Geschlecht: 
Alter: 29

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| 6/6 | Titel: Zwei Mal kirchlich heiraten ? | Verfasst am: 05.05.2009, 17:15 |
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Hallo
Kurz und bündig!
Wenn du geschieden bist gibt es 2 möglichkeiten
1: Die Ehe Anulieren
2: Kirchlich Heiraten aber ohne Kirchlichen Segen
Wen du Witwe/er bis ist es sowiso möglich ein 2 mal Kirchlich zu Heiraten da es in der Trauung heist: bis der Tot euch scheidet.
Das weis ich deswegen da eine Tante von mir Witwe ist und nochmals Geheiratet hat, und eine andere Tante Geschieden. Und es ein 2 mal wagte.
Hoffe ich konnte dir helfen!!
LG Manuela
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