| Autor |
Nachricht |
Roswitha
Hochzeitsrang 4 - Blumenkind

Geschlecht: 

|
| 1/7 | Titel: Trauzeuge am Standesamt - wer darf - wer nicht ? | Verfasst am: 30.01.2009, 23:11 |
 |
Hi,
kann mir wer sagen, ob es Regeln gibt, wer am Standesamt Trauzeuge sein darf und wer nicht.
Bei mir kommen Geschwister bzw der Vater und allenfalls eine Freundin in Frage.
Und jetzt die dumme Frage: gibts da Regeln, dass nahe Verwandte nicht Trauzeugen sein dürfen oder so ?
LG
|
|
|
 |
Werbung
Sponsor

|
| / | Titel: Trauzeuge am Standesamt - wer darf - wer nicht ? | Verfasst am: 30.01.2009, 23:11 |
 |
|
| |
 |
blackperry
Hochzeitsrang 7 - Wedding Planner

Geschlecht: 
Alter: 24

|
| 2/7 | Titel: Trauzeuge am Standesamt - wer darf - wer nicht ? | Verfasst am: 31.01.2009, 13:41 |
 |
hi
also uns wurde gesagt ein jeder darf trauzeuge werden und wir haben ja unsere trauzeugen meine schwester und ein guter freund von meinem schatz ich hoffe ich konnte dir helfen
lg black
|
|
|
 |
Moonlight
Hochzeitsrang 5 - Brautjungfer

Geschlecht: 

|
| 3/7 | Titel: Trauzeuge am Standesamt - wer darf - wer nicht ? | Verfasst am: 02.02.2009, 14:50 |
 |
Hallo!
Also es kann jeder Trauzeuge sein der die Sprache kann in der die Trauung stattfindet (wollte nämlich eine Freundin aus Schweden als Trauzeugin haben, aber das geht ja desswegen leider nicht). Aber sonst gibt es da keine Einschrenkungen.
Lg
|
|
|
 |
Lilly12345
Hochzeitsrang 1 - Anfänger

|
| 4/7 | Titel: Trauzeuge am Standesamt - wer darf - wer nicht ? | Verfasst am: 03.02.2009, 14:03 |
 |
Ich war bei meiner Mutter Trauzeugin. Somit kein Problem innerhalb der Familie
|
|
|
 |
silvermirror
Hochzeitsrang 1 - Anfänger
Alter: 27

|
| 5/7 | Titel: Trauzeuge am Standesamt - wer darf - wer nicht ? | Verfasst am: 06.07.2009, 16:11 |
 |
soweit ich weiß darf in der kirche jeder ab 16 trauzeuge sein und beim standesamt jeder ab 18 jahren.
daher kann ich meine schwester leider nicht nehmen
|
|
|
 |
Standesbeamter
Hochzeitsrang 1 - Anfänger
Geschlecht: 

|
| 6/7 | Titel: Trauzeuge am Standesamt - wer darf - wer nicht ? | Verfasst am: 07.11.2009, 23:18 |
 |
nach § 28 pstv müssen die zeugen mindestens 18 jahre alt, und körperlich sowie geistig fähig sein zeugnis über die trauung abzulegen. blinde personen sind als zeugen jedenfalls zulässig (sh. dienstanweisung bmi)
übrigens: es können auch mehr als zwei personen als zeugen herangezogen werden.
lg max
|
|
|
 |
Maria
Hochzeitsrang 7 - Wedding Planner


|
| 7/7 | Titel: Trauzeuge am Standesamt - wer darf - wer nicht ? | Verfasst am: 30.05.2010, 16:10 |
 |
|
|
 |
|
|