Dienstleister Suche

Close Search

Home Hochzeitsforum Hochzeit Rechtsfragen Zwei Mal kirchlich heiraten ?

Dieses Thema enthält 14 Antworten, hat 15 Stimmen, und wurde zuletzt vor vor 1 Jahr, 6 Monaten von  prinzessin aktualisiert.

15 Beiträge anzeigen - 1 bis 15 (von insgesamt 15)
Autor Beiträge
2. Mai 2009 at 09:04
Anna
Forum: subscriberParticipant
Joined: Jul 2007
Forum Posts: 186

Hi,

wisst Ihr, ob es theoretisch möglich ist, zwei Mal kirchlich zu heiraten. Irgendwo hab ich nämlich mal gehört, dass man eine zweite kirchliche Hochzeit unter bestimmten Voraussetzungen machen kann.

Liebe Grüße

Anna




-----------

Ganz in Weiss. Ein Tag, den man nie vergisst.
Hochzeit ist!
2. Mai 2009 at 09:12
avatar
Putzal
Forum: subscriber
Joined: Apr 2009
Forum Posts: 24

Hallo,

ich glaub das geht wenn die ehe anulliert wird.
Vielleicht auch wenn der Partner stirbt?

aber ganz sicher bin ich mir nicht.

lg Putzal

2. Mai 2009 at 09:29
avatar
patricia
Forum: subscriber
Joined: Jul 2008
Forum Posts: 66

Hallo,

hab grad ein wenig recherchiert. Es geht zum Beispiel, wenn ein
kirchliches Gericht (was immer das ist) feststellt, dass die Ehe von Anfang nicht bestanden hat. Das endet dann in einer Ehenichtigkeitserklärung. Das Verfahren kann von beiden eingeleitet werden. Folgende Gründe gäbe es dafür:

* Fehlen des hinreichenden Vernunftgebrauches (z. B. wegen Geisteskrankheit)
* Mangelnde Urteilsfähigkeit (z. B. wegen Beeinträchtigungen psychischer Art; wegen inneres Zwanges)
* Psychisch bedingte Unfähigkeit, die Rechte und Pflichten einer Ehe auf sich zu nehmen und zu erfüllen (z. B. wegen psychischer Unreife; schwerer Persönlichkeitsstörung)
* Irrtum in einer Eigenschaft des anderen Partners, die direkt und hauptsächlich angestrebt wurde (z. B. Zeugungsfähigkeit)
* Arglistige Täuschung (z. B. über Sterilität)
* Totalsimulation (z. B. Scheinehe)
* Partialsimulation (= Teilsimulation):
o Aktiver Ausschluß des Rechts auf umfassende Lebensgemeinschaft
o Aktiver Ausschluß des Wohles des anderen Gatten
o Aktiver Ausschluß der Nachkommenschaft
o Aktiver Ausschluß der Einheit (z. B. der ehelichen Treue)
o Aktiver Ausschluß der Unauflöslichkeit (z. B. durch klaren Scheidungsvorbehalt)

* Eheschließung unter einer Bedingung
* Eheschließung unter Furcht und Zwang (z. B. wegen Ehrfurcht vor den Eltern)
* Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Form (z. B. wegen fehlender Trauungsvollmacht des Priesters)
* Ehehindernis des bestehenden Ehebandes aus einer unentdeckt gebliebenen früheren Ehegemeinschaft

Das hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll aber mal eine erste Übersicht sein.

Liebe Grüße

3. Mai 2009 at 15:05
avatar
blackperry
Forum: subscriber
Joined: Jun 2008
Forum Posts: 227

hi
ja kannst du

meine tante hat das gemacht, aber da brauchst du keine erlaubnis von deinem exmann. es ist aber in wirklichkeit nur eine ringsegnung aber ich kann dir sagen es schaut aus wir eine echte hochzeit echt. ausser das das ehegelübte fehlt. redet mit einem pfarrer in eurer umgebung. du wirst sehen das geht.

glg

4. Mai 2009 at 10:20
avatar
anitajosef
Forum: subscriber
Joined: Apr 2009
Forum Posts: 10

Also, beides ist möglich

– es ist möglich so richtig kirchlich zu heiraten, aber das bedarf einer Anullierung der ehe über ein Kirchliches gericht und das ist wirklich sehr sehr kompliziert, es muss zuerst ein Antrag geschriebe werden, dieser wird zu eingereicht, nach wien geschickt und dann wird entschieden ob das gericht überhaupt zusammen trifft – das kostet geld und zeit!!! (haben die Hälfte des weges schon hinter uns, mal schauen wie es weiter geht (mein schatz war schon verheiratet)
– dann gibts noch die möglichkeit der kirchlichen seegnung, ist sehr sehr schön, da musst du aber einen Pfarrer finden der das macht, den der Vatikan ist total dagegen! es wird nur nur das sagrament( hoffe das schreibt man so) der ehe nicht abgenommen! ansonsten kannst es fast gleich haben!!!

Ich wünschen jedem der es versucht viel glück und sehr sehr sehr viel Geduld!! Es ist alles nicht so leicht wie es scheint!

Lg

5. Mai 2009 at 15:15
avatar
manusca
Forum: subscriber
Joined: Feb 2009
Forum Posts: 36

Hallo

Kurz und bündig!

Wenn du geschieden bist gibt es 2 möglichkeiten
1: Die Ehe Anulieren
2: Kirchlich Heiraten aber ohne Kirchlichen Segen

Wen du Witwe/er bis ist es sowiso möglich ein 2 mal Kirchlich zu Heiraten da es in der Trauung heist: bis der Tot euch scheidet.

Das weis ich deswegen da eine Tante von mir Witwe ist und nochmals Geheiratet hat, und eine andere Tante Geschieden. Und es ein 2 mal wagte.

Hoffe ich konnte dir helfen!!

LG Manuela

14. Februar 2011 at 13:45
avatar
maya1
Forum: subscriber
Joined: Feb 2011
Forum Posts: 6

ein Freund von mir hat auch 2x kirchlich geheiratet. Allerdings war seine erste Frau röm./Kath und die 2. evangelisch. Da ihm das egal war ob jetzt evangelisch oder röm./kath hat er einmal so und einmal so geheiratet.
Bei evangelisch war das ganz egal :wink:

3. November 2011 at 17:32
avatar
sivir
Forum: subscriber
Joined: Nov 2011
Forum Posts: 20

Die Evangelisten sind da meine ich etwas offener. Die Kirche predigt ja immer “bis dass der Tod euch scheidet”.
Also ist es theoretisch möglich falls einer der Partner stirbt, so schlimm das auch ist.

8. Juni 2015 at 02:55
avatar
Moliss22
Forum: subscriber
Joined: Jan 2015
Forum Posts: 6

Es ist schon ok, oder ?

9. Juni 2015 at 17:21
Roswitha
Forum: subscriber
Joined: Jul 2008
Forum Posts: 136

Zwei mal kirchlich heiraten ist möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entweder die Ehe muss annuliert sein oder so ähnlich oder ein Partner muss verstorben sein glaub ich dann kann man ein zweites mal kirchlich heiraten.




--------------------
Mein Lieblingsspruch zur Hocheit aus der Bibel:

Wohin du gehst, dahin gehe auch ich. Und wo du bleibst, da bleibe auch ich.
Rut 1,16-17
16. Juni 2015 at 19:48
snowhite
Forum: subscriber
Joined: May 2014
Forum Posts: 25

Ja, man kann nur unter bestimmten Voraussetzungen zweimal kirchlich heiraten.

Entweder muss der Partner leider verstorben sein oder die Ehe muss von der Kirche annulliert werden, aber dafür braucht man einen guten Grund oder Beziehungen.




Schwan
21. Juli 2015 at 12:02
avatar
OrangeOrchid
Forum: subscriber
Joined: Oct 2014
Forum Posts: 18

Ein guter Freund meiner Eltern hat es auch geschafft zweimal kirchlich zu heiraten… er war davor schon mehrere Jahre mit einer anderen Frau verheiratet und hat sich dann von ihr für die neue Frau scheiden lassen. Die Ehe wurde allerdings nie annuliert und gestorben ist natürlich auch keiner… Ich weiß nicht genau, wie er es geschafft hat, aber ich glaube es lag auch daran, dass aus der ersten Ehe keine Kinder entstanden sind und da hatte der Pfarrer anscheinend einen Grund, dass die Ehe in seinen Augen nicht gültig war… so oder so, dadurch dass er schon mal verheiratet war ist es auch total schwierig gewesen überhaupt einen Pfarrer zu finden, der die beiden traut. Nach langer Suche und vielen Diskussionen haben sie es dann aber geschafft einen zu finden, der eine zweite kirchliche Hochzeit zulässt

8. Februar 2016 at 06:57
avatar
Anonym
Joined: Jan 1970
Forum Posts: 16

Hallo

Also ich kann dir ganz sicher sagen, dass man das bis jetzt nur darf, wenn die erste Ehe annuliert ist. Das ist aber glaub mir, nicht wirklich einfach. Das geht bis zum Bischoff und dcer entscheidet. Erst dann kannst du auch ein zweitesmal kirchlich heiraten.

LG

7. Januar 2021 at 17:04
avatar
Anonym
Joined: Jan 1970
Forum Posts: 1

Hallo,
also bei einer Bekannten von mir gab es auch den Wunsch noch ein zweites mal in “Weiß” zu heiraten; dass wurde aber vom Pfarrer direkt abgelehnt, ohne Diskussion…
lg Julia

20. September 2022 at 08:21
prinzessin
Forum: subscriber
Joined: Feb 2013
Forum Posts: 12

Das ist ja ein verrücktes Thema. Dürfte aber so stimmen, wie Patricia das geschrieben hat.




----------------------------------------------
Als Prinzessin freue ich mich auf meine royale Hochzeit ;)
15 Beiträge anzeigen - 1 bis 15 (von insgesamt 15)

Du musst angemeldet sein, um zu diesem Thema eine Antwort verfassen zu können.

Klicken Sie auf

und lesen Sie den Artikel weiter.

Nein, ich möchte kein Facebook Fan werden.