Joined: Aug 2008 Forum Posts: 2
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Joined: Jun 2007 Forum Posts: 491
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Hi Chris,
Infos über die Verlobung finden sich hier: http://www.heirat.at/blog/index.php?/archives/67-Verlobung-Rechtsfragen.html
Über das hinaus hat die Verlobung keine Rechtswirkung. Sie ist formal eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Diese wiederrum haben keine gesetzliche Grundlage.
Für bestimmte Situationen ist es sinnvoll, wenn sich Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen vertragliche Vollmachten einräumen. So kann dem Partner oder der Partnerin eine Vollmacht für den medizinischen Notfall gegeben werden, damit er oder sie etwa über medizinische Eingriffe entscheiden kann.
Ich hoffe ich konnte helfen.
LG
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Hochzeit: Was gibt es Schöneres?
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Joined: Aug 2008 Forum Posts: 2
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hmm, also alles wie bisher.
mir gehts darum da meine angelobte einigermaßen abgesichert ist bis zu dem tag wo´s rechtlich wird, zumal sie momentan auch in “anderen umständen” ist (mann, bin ich was von kribbelig ).
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Joined: Jul 2008 Forum Posts: 136
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