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Home Hochzeitsforum Hochzeit Rechtsfragen Reche und Pflichten in der Ehe

Dieses Thema enthält 4 Antworten, hat 1 Stimme, und wurde zuletzt vor vor 15 Jahre, 7 Monaten von  heirat aktualisiert.

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Autor Beiträge
2. September 2008 at 06:25
heirat
Forum: administrator
Joined: Jun 2007
Forum Posts: 297

Hi,

gibt es eine Regelung für Rechte und Pflichten nach der Hochzeit für Braut und Bräutigam ?

Kennt sich da wer aus ?

LG

Timna




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Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ...
2. September 2008 at 06:25
heirat
Forum: administrator
Joined: Jun 2007
Forum Posts: 297

DIE EHE: RECHTE UND PFLICHTEN –> Dmit allen bewusst ist, auf was sie sich einlassen Laughing

a) Die Ehe – ein Vertrag
Am Anfang steht ein kleines Wort: JA. Von Mann und Frau vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten gesprochen, wird mit diesem Ja eine Fülle rechtlicher Beziehungen eingegangen. Das Ja-Wort der Verlobten ist ein Bekenntnis zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft. Die rechtlichen Konsequenzen der Heirat sind durch das Eherecht (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch §§ 44, 89 – 100 und im Ehegesetz) normiert.

b) Eine unzertrennliche Gemeinschaft von Mann und Frau
Nach dem österreichischen Gesetz soll die Ehe eine unzertrennliche Gemeinschaft von Mann und Frau sein. Wer vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten sein Ja-Wort gibt, bekennt sich zu einem gemeinsamen Ziel einer dauerhaften Beziehung.

Eine Ehe, die unter einer Bedingung oder von vornherein nur auf Zeit abgeschlossen wird (siehe z.B. islamisches Eherecht) wäre ungültig.

c) Gleichberechtigung und Partnerschaft
Das Leitbild der Ehe ist in Österreich gesetzlich vorgegeben. Die Grundpfeiler dabei sind die Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Gedanke der Partnerschaftlichkeit. Beide haben die gleichen Rechte und Pflichten. Wie die Partner ihr Eheleben im einzelnen gestalten, bleibt ihnen überlassen, soll aber jedenfalls im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.

d) Treue
Die Treue ist ein wesentliches Element der ehelichen Gemeinschaft, Sie bezieht sich in erster Linie auf das Sexualleben mit dem Ehepartner, die Pflicht zur Treue bezieht sich aber auch auf das gegenseitige Vertrauen der Partner. Vertrauen (und darauf vertrauen können) ist die unverzichtbare Basis einer dauerhaften Beziehung.

Lebendige Treue heißt vor allem auch, dem Partner/der Partnerin treu bleiben in all seinen/ihren Veränderungen und möglichen Entfaltungen. Ihm/ihr auch in der Ehe weiterhin Wachstum seiner/ihrer Persönlichkeit zuzugestehen und ihn/sie nicht anbinden an festgefahrene Erwartungen und Vorstellungen.

e) Beistand und Wertschätzung
Die Ehe verpflichtet beide Partner zum gegenseitigen Beistand. Mann und Frau sollen einander gegenseitig beistehen und unterstützen in Krisen bei Krankheit und bei sonstigen Wechselfällen des Lebens.

Zur Beistandspflicht gehört auch die Mithilfe bei der Erziehung der Kinder.

Ehegatten sind im persönlichen Umgang miteinander zu einer “anständigen Begegnung”, das heißt zur gegenseitigen Achtung und Wertschätzung verpflichtet.

Konflikte, Auseinandersetzungen und Streit zwischen den Ehepartnern lassen sich wohl realistischerweise nicht immer vermeiden.

Auseinandersetzungen sollten aber so ausgetragen werden, dass keiner der beiden Partner in seiner persönlichen Würde verletzt wird. Ein Konflikt ist wohl dann ideal gelöst, wenn beide danach auch wirklich innerlich wieder gelöst sind.

f) gemeinsames Wohnen
Das österreichische Eherecht sieht das gemeinsame Wohnen der Gatten als Normalfall an. Meist haben sich die Verlobten schon vor der Hochzeit geeinigt, wo sie beide wohnen wollen, aber auch dem getrennten Wohnen (z.B. aus beruflichen Gründen) steht nichts entgegen, wenn es die beiden Partner vereinbaren.

Falls die Ehepartner in einer Wohnung (einem Haus) wohnen wollen, das den Eltern eines Ehehpartners gehört, erscheint es sinnvoll, eine schriftliche Vereinbarung, (z.B. Mietvertrag) in dem beide Ehepartner als Mieter aufscheinen, mit den Eltern abzuschließen!

g) Sexualtität
Die eheliche Sexualität ist selbstverständlicher Bestandteil der umfassenden ehelichen Gemeinschaft. Im Gegensatz zu früher ist jedoch keine “eheliche Pflicht” mehr zum Geschlechtsverkehr verankert. Wenn allerdings ein Partner den Geschlechtsverkehr ständig und grundlos verweigert, gilt dies im Eherecht als Eheverfehlung. Keinesfalls darf ein Partner zum Geschlechtsverkehr oder zu anderen sexuellen Handlungen gezwungen werden, denn auch in der Ehe ist die Vergewaltigung strafbar.

h) Kinder
Wesentlicher Inhalt der Ehe ist die Gründung einer Familie mit Kindern. Wenn ein Partner ohne triftigen Grund den Kinderwunsch verweigert, kann der andere die Scheidung begehren. Die Partner können sich aber auch auf eine kinderlose Ehe einigen. Kein Ehepartner ist aber dazu verpflichtet, sich einer Fruchtbarkeitsbehandlung oder einer künstlichen Befruchtung zu unterziehen.

i) Erwerbstätigkeit und Haushalt
Grundsätzlich müssen Mann und Frau beide gemeinsamen Haushalt führen, die berufliche Belastung muss dabei berücksichtigt werden. Die Aufgaben der Haushaltsführung sind von den Ehegatten einvernehmlich und partnerschaftlich zu gestalten. Ist ein Partner nicht berufstätig, so obliegt ihm hauptsächlich die Haushaltsführung, aber auch der Berufstätige muss im Haushalt mitarbeiten.

Jedenfalls widerspricht die Doppelbelastung vieler Frauen, die einen Beruf ausüben und dann auch noch daheim allein für die Kinder und die Hausarbeit zuständig sind, eindeutig dem Grundgedanken der ehelichen Partnerschaft.

Das Gesetz anerkennt die Haushaltsführung eines Partners als vollwertigen Beitrag zur ehelichen Lebensführung. Ist nur ein Ehegatte berufstätig, hat der andere Anspruch auf angemessenen Unterhalt in Form eines Wirtschaftsgeldes und eines „Taschengeldes“ für die persönlichen Bedürfnisse des haushalts-führenden Ehepartners.

Wenn beide Partner berufstätig sind und annähernd das gleiche Einkommen erzielen, dann besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des einen gegenüber dem anderen.

Verdient ein Partner deutlich weniger als der andere, dann ist der Ehegatte mit dem höheren Einkommen verpflichtet, den anderen Partner entsprechend finanziell zu unterstützen.

j) Wirtschaftsgeld
Das Gesetz sieht vor, dass derjenige, der den Haushalt führt, auch die dafür notwendigen finanziellen Mittel bekommen muss. Das Wirtschaftsgeld ist so zu bemessen, dass sowohl die Fixkosten als auch die persönlichen Bedürfnisse des darauf Angewiesenen in angemessener Weise gedeckt sind.

k) Prinzip der Gütertrennung
Das Prinzip der Gütertrennung bleibt dem Gesetz nach auch nach der Eheschließung bestehen. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte Eigentümer seines Vermögens bleibt. Die in die Ehe mitgebrachten Vermögenswerte werden nicht zum gemeinsamen ehelichen Vermögen.

Macht ein Ehegatte eine Erbschaft oder wird er beschenkt, hat der andere Ehegatte kein Anrecht auf einen Anteil davon.

Eine Ausnahme bildet die Ehewohnung: Auch wenn sie im Eigentum eines Ehegatten steht, darf dieser nicht ohne weiteres über die Wohnung verfügen und so das Wohnrecht des anderen Ehegatten gefährden.

Gütergemeinschaft: Die Eheleute können vertraglich statt der gesetzlichen Gütertrennung auch eine Gütergemeinschaft vereinbaren. Diese Vereinbarung muss, wie alle vermögensrechtlichen Verträge zwischen Ehegatten, vor dem Notar abgeschlossen werden. Eine rechtliche Beratung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater ist jedenfalls empfehlenswert.

LG
Rosmaria




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Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ...
2. September 2008 at 06:26
heirat
Forum: administrator
Joined: Jun 2007
Forum Posts: 297

He Rosmaria !

Deine Übersicht ist echt sehr aufschlussreich, da weiß man nach 5 Minuten, was auf einen zukommt Wink!

Schade finde ich nur, dass viele Leute ihr Eheversprechen heutzutage brechen, man bedenke wie hoch (leider) die Scheidungsrate liegt!

Hoffen wir einmal, dass uns dies nicht passiert!

LG
Mai




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Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ...
2. September 2008 at 06:26
heirat
Forum: administrator
Joined: Jun 2007
Forum Posts: 297

Uns geht es zwischenzeitig sogar so, dass wir schon auf der zweiten Hochzeit von vielen Freundinnen bzw Freunden waren. Es ist halt nicht mehr so wie früher bei unseren Eltern. Bei uns hoffentlich nicht.

Liebe Grüsse von Manuela




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Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ...
2. September 2008 at 06:26
heirat
Forum: administrator
Joined: Jun 2007
Forum Posts: 297

He Manuela!

Ja, ich kenne auch einige Leute, die shcon das 2te mal, eine sogar die das 3te Mal heiratet!

Da fragt man sich schon, wie ernst manche Leute das Thema heiraten sehen!

Lg Ringchen




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