Joined: Jun 2007 Forum Posts: 297
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tag ihr lieben,
da ich mir ganz sicher bin wollt ich mal hier fragen ob ein ehevertrag notariell beglaubigt sein muß, oder ob es ausreicht einen anwalt mit dieser angelegenheit zu betrauen.
lg, andrea
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Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ...
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Joined: Jun 2007 Forum Posts: 297
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Hallo Andrea,
die Gültigkeit eines Ehevertrages setzt voraus, dass dieser in Form eines sogenannten Notariatsaktes errichtet wird. Wer den Vertrag aufsetzt, bleibt natürlich dem Hochzeitswerbern überlassen. Zu empfehlen ist, einen Rechtsanwalt mit der Ausformulierung zu beauftragen.
Infos gibt es auf http://www.heirat.at/blog/index.php?/archives/109-Ehevertrag.html
LG
Martina
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Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ...
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Joined: Jun 2007 Forum Posts: 297
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Hi,
notarielle Beglaubigung (= der Notar prüft nur die Gültigkeit der Unterschrift anhand Deines Passes) reicht da nicht. Du musst schon einen Notariatsakt machen, da lest der Notar das Ganze auch noch vor und fragt Dich, ob Du das sol willst. Den Vertrag würd ich allerdings auch beim Anwalt machen lassen.
Liebe Grüße
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Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ...
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