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Home Hochzeitsforum Hochzeit Rechtsfragen Aufgebot ?

Dieses Thema enthält 1 Antwort, hat 1 Stimme, und wurde zuletzt vor vor 15 Jahre, 7 Monaten von  heirat aktualisiert.

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Autor Beiträge
2. September 2008 at 06:28
heirat
Forum: administrator
Joined: Jun 2007
Forum Posts: 297

Hi!

Was genau ist denn das “Aufgebot”?

Danke und LG
ronconsoda




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Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ...
2. September 2008 at 06:28
heirat
Forum: administrator
Joined: Jun 2007
Forum Posts: 297

Das Aufgebot ist die landläufige Bezeichnung für die „Ermittlung der Ehefähigkeit“. Nach § 42 Personenstandsgesetz hat die Personenstandsbehörde vor der Eheschließung die Ehefähigkeit der Verlobten auf Grund der vorgelegten Urkunden in einer mündlichen Verhandlung zu ermitteln. Die Verlobten haben dabei die Erklärungen abzugeben und die Urkunden vorzulegen, die für die Beurteilung der Ehefähigkeit und für Eintragungen in den Personenstandsbüchern benötigt werden.

Die Ermittlung der Ehefähigkeit und die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses obliegt nach § 46 Personenstandsgesetz der Personenstandsbehörde, in deren Amtsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Hat keiner der Verlobten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland, ist die Personenstandsbehörde zuständig, in deren Amtsbereich einer der Verlobten seinen letzten Wohnsitz im Inland hatte. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, ist die Gemeinde Wien zuständig.

Nach Artikel 1 Abs 1 Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (Bundesgesetzblatt Nr. 433/1969) kann eine Ehe kann rechtmäßig ohne die freie und uneingeschränkte Willenseinigung beider Verlobten nicht eingegangen werden; die Willenserklärungen der Verlobten sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach ordnungsgemäßem Aufgebot vor der für die Eheschließung zuständigen Behörde in Gegenwart von Zeugen persönlich abzugeben.

Ich hoffe, Deine Frage ist damit beantwortet.

LG
Max




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Die Hochzeit ist wohl das schönste, was einer Frau passieren kann, wenngleich ich von den Geschichten vom \"schönsten Tag im Leben\" nichts halte, aber einmal Prinzessin sein, das hat was ...
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