Eingetragene Partnerschaften
In Österreich ist es gleichgeschlechtlichen Menschen möglich, dass sie ihre Partnerschaft eintragen lassen können. Dieser Beschluss gilt in Österreich seit 1.Januar 2010. Mit dem Eintragen der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gehen beide Partner die Rechten und Pflichten einer Ehe ein. Es wird eine Lebensgemeinschaft auf Dauer geschlossen.
Damit die eingetragene Partnerschaft rechtskräftig ist, müssen einige Dinge beachtet werden. Bei der Eintragung müssen beide Partner anwesend sein. Die Eintragung wird im zuständigen Bezirkshauptmanschaft, oder in der Magistratsabteilung vorgenommen. Die Eintragung erfolgt in einer protokollierten Eintragung. Zudem müssen beide Partner und der Standesbeamte ihre Unterschrift leisten.
Voraussetzung, dass eine eingetragene Partnerschaft geschlossen werden kann
- Die Partner müssen das gleiche Geschlecht haben
- Beide Partner müssen bereits das 18.Lebensjahr erreicht haben
- Beide Partner müssen geschäftsfähig sein. Besteht die Geschäftsfähigkeit nicht, muss ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein.
- Die Eintragung muss aus freien Stücken und unter freiem Willen passieren.
- Es darf keine andere Ehe bestehen
- Es darf keine andere eingetragene Partnerschaft bestehen
- Die beiden Partner dürfen nicht aus einem Verwandtschaftskreis erster Linie kommen
Rechtlich ist die eingetragene Partnerschaft sehr an das Eherecht angelehnt. Vor allem im Bereich der Finanzen und des Vermögens sind die Rechten und Pflichten sehr ähnlich.
Es bestehen Pflichten und Rechte gegenüber dem Partner. Hier ist die Unterhaltspflicht ebenfalls eingeschlossen
- Scheidungsrecht
- Erbrecht
- Mietrecht
- Wohnrecht
- Steuerrecht
- Abgabenrecht
- Gewerberecht
- Sozialversicherungsrecht
- Pensionsrecht
- Fremden-, und Aufenthaltsrecht