Der Ehevertrag
Es sind zwar alle Situationen bezüglich der Gütertrennung und der Aufteilung gesetzlich verankert, da es aber immer wieder Eheleute gibt, die mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden sind, kann der Ehevertrag ins Auge gefasst werden. In einem beschränktem Rahmen kann das Ehepaar der Aufteilung im Falle einer Scheidung eine andere Grundlage verleihen.
Wenn es erst nach sehr vielen Jahren, oder Jahrzehnten zu einer Scheidung kommt, dann ist es nicht nur für den Gesetzesgeber, sondern für die Eheleute ebenfalls schwer nachzuvollziehen, welche Güter nun in der Ehe erworben wurden, und welche bereits vor der Ehe bestanden haben. Ein Ehevertrag kann einen Streit der Ehepartner verhindern. In diesem Vertrag können schon im Vorfeld die Güter und Ersparnisse eingetragen werden, die vor der Eheschließung bestanden haben.
Die Form des Ehevertrages
Der Ehevertrag muss immer im Beisein eines Notars beglaubigt werden. Die Eheleute können zwar schon im Vorfeld einen Ehevertrag aufsetzen, aber es bedarf immer die Unterschrift eines Notars. Es muss demnach immer ein Notarsakt angelegt werden. Zudem muss der Ehevertrag immer in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Vereinbarungen sind vor dem Gesetzgeber nicht zulässig. Der Ehevertrag muss nicht immer vor der Ehe geschlossen werden. In diesem Fall hat der Gesetzesgeber sehr viel Freiheit gelassen. Eheleute können während der Ehe ebenfalls einen Ehevertrag schließen, ohne dabei benachteiligt zu sein. Dies ist vor allem für Paare von Interesse, bei denen sich die finanziellen Einkünfte im Laufe der Ehe drastisch verändert haben.
Was wird in einem Ehevertrag nicht geregelt?
Es kann nicht vereinbart werden, dass bei einer bestehenden Ehe, im Falle einer Scheidung ein Verzicht auf Unterhalt besteht. Es unterliegt sogar der Sittenwidrigkeit, wenn der Verzicht des nachehelichen Unterhaltes vereinbart wird.
Bezüglich der Obsorge der Kinder handelt es sich im Ehevertrag nur um eine Absichtserklärung. Diese muss aber im Falle einer Scheidung nicht eingehalten werden. Gerade durch Scheidungen können sich oft neue Aspekte bezüglich der Obsrge der Kinder ergeben. In diesem Falle hat dann nicht der Ehevertrag das Vorrecht, sondern der Beschluss des Jugendgerichtes.
Es ist zwar ganz gut, wenn ein Ehepaar einen Ehevertrag hat, aber dieser sollte ab und dann auf die Lebensumstände angepasst werden. Im Laufe der Jahre können sich zahlreiche Situationen im Leben der Eheleute verändern. Dinge, die noch vor einigen Jahren von Interesse waren, können plötzlich in einem anderen Licht erscheinen. Da sich immer wieder die beruflichen und finanziellen Situationen ändern können, ist eben angeraten, immer wieder den Ehevertrag zu überarbeiten.