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Ehegüterrecht

Mit dem Ehegüterrecht wird die Vermögensmasse von Frau und Mann bestimmtEhegüterrecht

Die Vermögensmasse, die zwischen Ehemann und Ehefrau herrschen, werden durch das Ehegüterrecht geregelt. Dabei handelt es sich um vermögensrechtliche Beziehungen. In jedem Land gelten andere Bestimmungen. In Österreich aber gilt die Gütertrennung, diese ist gesetzlich verankert. Österreichische Staatsbürger sind an die Gesetzeslage gebunden. Diese Gütertrennung kann aber umgangen werden, indem das Brautpaar einen Ehevertrag aufstellt.

Gütertrennung

Durch die Gütertrennung soll gewährleistet werden, dass das Vermögen und der Besitz, die vom jeweiligen Partner in die Ehe gebracht wurden, oder während der Ehe erworben wurden, im jeweiligen Besitz bleiben. Anders als meist angenommen, gilt diese Gütertrennung ebenfalls für Vermögen, das während der Ehe eingebracht wurde. Somit verwaltete jeder Ehepartner sein finanzielles Vermögen selbst, und kann nur für die eigene Schuld zur Verantwortung gezogen werden. Im Falle einer Trennung wird aber das Vermögen und die Güter, die während der Ehe erworben wurden, zwischen den beiden Eheleuten aufgeteilt.

Erst wenn es zu einer Auflösung der Ehe kommt, oder wenn die Ehe als nichtig erklärt wird, werden die Güter und das Vermögen aufgeteilt. Getrenntes Leben zählt noch nicht in diesen Bereich. Die Ehe muss gesetzlich aufgehoben werden. Erst wenn vor dem Gesetzgeber die Ehe nicht mehr gilt, kann mit der Aufteilung der Ersparnisse und der Güter begonnen werden.

Eheliches Verbrauchsvermögen

Bei diesem Vermögen handelt es sich um Gegenstände, die während der Ehe beiden Partnern gedient haben, und von beiden genutzt wurden. Dabei ist es völlig irrelevant, ob die Gegenstände beweglich der unbeweglich sind.

  • Einrichtung, Wohnung der Eheleute
  • Autos, Motorräder
  • Zweitwohnung
  • Luxusgüter, Pferde, Yachten, Wohnwagen,...

Rechte – hier handelt es sich vor allem um Anwartsrechte auf Immobilien

Ersparnisse, die während der Ehe gemacht wurden

Dabei werden Wertanlagen gefasst, die von den Eheleuten im Laufe der Ehe getätigt wurden. Diese Wertanlagen sind ihrer Art nach meist für eine Verwertung gedacht worden.

  • Sparbücher, Aktien, Fonds
  • Kunst, Bilder

Ausgenommen sind

  • Ersparnisse, Gegenstände die von einem Ehepartner vor der Ehe eingebracht wurden
  • Ersparnisse, Gegenstände die aus einem Erbe stammen
  • Ersparnisse, Gegenstände die von einer anderen Person (einem Dritten) geschenkt wurden
  • Gegenstände, die nur einem Ehepartner dienen, werden sie nicht bei Trennung auf beide Partner aufgeteilt (z.B. Ohrringe)
  • Gegenstände, die zur Ausübung des Berufes notwendig sind (z.B.spezielles Werkzeug, ein PC auf dem Kundendaten gespeichert sind,...)
  • Gegenstände, die zu einem Unternehmen gehören, das nicht den Ehepartnern gehört

Wichtig

Wenn es eine Ehewohnung gibt, die entweder vor der Ehe der durch ein Erbe oder durch Schenkung erworben wurde, dann kann diese in die Aufteilung ebenfalls einbezogen werden, wenn die mittels Notar vereinbart wurde. Ebenfalls wird diese Wohnung aufgeteilt, wenn ein Kind in der Ehe entstanden ist, und dieses auf die Ehewohnung angewiesen ist.