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Die Aussteuer

Die Aussteuer ist ein alter Brauch, der heute kaum noch zum Tragen kommtDie Aussteuer

Die Aussteuer wird immer wieder während der Hochzeitsplanung erwähnt – meist von Freunden, die sich hier einen kleinen Scherz erlauben. In früheren Zeiten war die Aussteuer das gesamte Hab und Gut der Braut, das in die Ehe mitgebracht wurde. Meist handelte es sich um

  • Töpfe
  • Wäsche
  • Geschirr und
  • Besteck

Mit der Aussteuer konnte der Haushalt aufgestockt werden, es befand sich alles darin, was für das Führen des Haushaltes von Nöten war. Die Aussteuer wurde schon lange Zeit vor der Hochzeit von den Eltern und den Verwandten angesammelt. Bis zum Tage der Hochzeit erhielten viele Mädchen zu den unterschiedlichsten Anlässen immer wieder Zubehör für die Aussteuer. Die Frau überreichte dem Mann quasi am Tag der Hochzeit, die Aussteuer um einen Ausgleich zu erbringen, da er ja das Einkommen verdient. Viele Brauteltern übergaben der Braut das eigene Hab und Gut, damit diese nicht mit leeren Händen in die Ehe geschickt wird.

Ist die Aussteuer heute noch aktuell?

In der heutigen Zeit sind viele Frauen bereits berufstätig und verdienen ihr eigenes Einkommen. Daher muss keine Aussteuer in die Ehe mitgebracht werden, da diese mit dem Bräutigam gemeinsam gekauft werden kann. Die Aussteuer ist zwar ein Brauch aus alten Zeiten, aber wenn es um die erste gemeinsame Wohnung geht, können angesammelte Artikel und Produkte, durchaus helfen. Die Investitionen können so ein wenig übersichtlicher gehalten werden.

Der Brauch des Aussteuer ist zwar ein wenig verdrängt worden, trotzdem werden immer wieder Vasen, Wäsche und Geschirr zu unterschiedlichen Anlässen von den verwandten überreicht. Mit dieser Geste wird aber ersichtlich, dass die Aussteuer zwar ein wenig im Hintergrund verschwunden ist, aber immer noch in unserem traditionellen Denken verankert ist. Der Nutzen, der hinter der Aussteuer steckt, wird meist erst bei der ersten Wohnung erkannt. Je mehr sich in der Aussteuer befindet, die ja eigentlich gar keine mehr ist, desto günstiger wird die Einrichtung der Wohnung ausfallen. Schon kleine Investitionen zeigen im Laufe der Zeit eine finanzielle Belastung. Hier bewahrheitet sich das Sprichwort – Kleinvieh macht auch Mist.

Wurde die Aussteuer schon im Laufe gesammelt, dann sollte dies den Verwandten und Bekannten mitgeteilt werden, damit zur Hochzeit nichts geschenkt wird, was das Brautpaar bereits besitzt. In den letzten Jahren haben sich an dieser Stelle die Hochzeitslisten immer mehr bewahrheitet. Sie vermeiden, dass doppelte Geschenke überreicht werden und das Brautpaar erhält Dinge, die wirklich noch gebraucht werden.

Die rechtliche Regelung

In Österreich ist die Aussteuer im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (AbGB) verankert. Hier wird bei Söhnen von der Ausstattung und bei Töchtern vom Heiratsgut geschrieben. Die Begriffe sind zwar verschieden, gesetzlich aber gleichbedeutend. Im AbGB ist festgelegt, dass die Eltern ihren Kindern, hier ist es egal, ob diese weiblich oder männlich sind, eine Ausstattung bei der Eheschließung zur Verfügung stellen müssen. Diese muss zur Verfügung gestellt werden, wenn die Kinder diese für den weiteren Lebensabschnitt benötigen. Mit diesem Punkt ist aber verankert, dass die potentiellen Ehepartner noch nicht über ein Vermögen verfügen, womit sie sich diese Anschaffungen selbst finanzieren könnten. Dieser gesetzliche Anspruch kann aber nur einmal geltend gemacht werden. Heiratet die Tochter/ der Sohn ein weiteres Mal, sind die Eltern nicht mehr zu einer Aussteuer verpflichtet.

Als Aussteuer wird vom Gesetz ein Betrag festgelegt. Dieser wird aber an die finanziellen Verhältnisse der Eltern sehr wohl angeglichen. Im Schnitt werden hier zwischen 25-30% des Jahresnettoeinkommens berechnet. Hier müssen die Unterhaltszahlungen aber schon abgezogen sein.

Es gibt aber Verweigerungsgründe, die von den Eltern vorgebracht werden können. Wird die Ehe, gegen den Willen der Eltern geschlossen, können diese von der Verpflichtung der Aussteuer zurücktreten.

Wird eine gerichtliche Forderung der Aussteuer an die Eltern gestellt, wird dieses in einem Verfahren außer Streitsachen geführt. Der Antrag hierfür ist an das zuständige Bezirksgericht zu stellen.

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1 Antwort zu Die Aussteuer

  1. avatar
    Martina 5. Januar 2017 zu 06:58 #

    “Im Schnitt werden hier zwischen 25-30% des Jahresnettoeinkommens berechnet. Hier müssen die Unterhaltszahlungen aber schon abgezogen sein.” Was bedeutet der Zusatz mit den Unterhaltszahlungen? Welche Unterhaltszahlungen müssen abgezogen werden?

    Danke MFG Martina

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