Der Ehevertrag
In Österreich basiert das Scheidungsrecht noch immer auf der Einverdienerehe. Da sich aber in den letzten Jahrzehnten im Bereich der Lebensplanung und Partnerschaft sehr viel getan hat, ist dieses Recht nicht mehr auf dem neuesten Stand. Beinahe in jeder Partnerschaft sind bereits beide Partner berufstätig. Darum hat sich in den letzten Jahren der Ehevertrag immer öfter durchgesetzt.
Viele Brautpaare bringen den Ehevertrag immer mit einem negativen Gefühl in Verbindung. Denn wer möchte bereits vor der Hochzeit daran denken, dass diese Verbindung vielleicht nicht halten wird? Immerhin soll die Ehe doch für ein Leben lang geschlossen werden. Es sollte aber immer bedacht werden, dass mit einem Ehevertrag immer der Güterstand beider Ehepartner vertraglich festgehalten wird. In einer Zeit, in der bereits in den ersten 5 Jahren zahlreiche Ehen wieder geschieden werden, sollte das Brautpaar immer auf Nummer sicher gehen.
Im BGB (bürgerliches Gesetzbuch) sind zwar die Pflichten und Rechte der Ehepartner geregelt, wenn es aber Abweichungen beim gesetzlichen Güterstand gibt, dann sollte dies immer in einem Ehevertrag festgehalten werden. Der Ehevertrag wird auf das Brautpaar individuell abgestimmt. Es wird darin festgehalten, was den beiden Partner wichtig ist und was beide auf jeden Fall vertraglich festhalten möchten.
Was kann in einem Ehevertrag festgehalten werden?
- Güterstand beider Ehepartner
- Unterhaltszahlungen wenn es zu einer Scheidung kommen sollte
- Vermögensausgleich
- Pensionsregelung
Das Brautpaar sollte sich schon im Vorfeld im Klaren sein, was der Ehevertrag alles beinhalten soll. Der Ehevertrag kann aber nicht nur auf einem einfachen Blatt Papier niedergeschrieben werden und hat seine Gültigkeit, sondern dieser muss immer notariell beglaubigt sein. Bei der notariellen Beglaubigung müssen immer beide Ehepartner anwesend sein. Die Kosten können bei einem Ehevertrag sehr unterschiedlich ausfallen, denn diese richten sich immer nach dem Gegenstandswert der Ehepartner. Es wird das gesamte Vermögen berechnet, wenn Schulden vorliegen, werden diese von diesem Betrag abgezogen. Der Ehevertrag wird von den meisten Brautpaaren bereits vor der Eheschließung unterzeichnet. Es stellt aber kein Problem dar, wenn dieser erst nach der Trauung geschlossen wird.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Meist schließen Ehepaare einen Ehevertrag, wenn es ungleiche Verhältnisse gibt. Diese können sich sowohl auf das Vermögen, auf das Alter und die Vorbildung beziehen.
Verdienen beide Ehepartner Geld, kann ebenfalls ein Ehevertrag geschlossen werden. Bei einem kinderlosen Paar entfällt aber immer die Unterhaltszahlung.
Bringt ein Ehepartner Schulden in die Ehe, kann mit dem Ehevertrag ausgeschlossen werden, dass der andere Partner nach der Scheidung diese Schuld ebenfalls zu begleichen hat.
Wenn eine Ehe mit Ausländern geschlossen wird, kann ebenfalls ein Ehevertrag geschlossen werden. An dieser Stelle muss aber immer das internationale Privatrecht beachtet werden. Wenn das Brautpaar in Österreich heiratet und wohnt, gilt immer das österreichische Recht.
Bei Unternehmensehen werden ebenfalls Eheverträge angeraten. Wer selbstständig ist, wird an einem Ehevertrag nicht vorbei kommen, denn bei einer Scheidung kann es durchaus vorkommen, dass sehr große Ansprüche gestellt werden, die den gut laufenden Betrieb in den Ruin treiben könnten.
Wurde dem Partner eine Erbschaft übertragen, fassen ebenfalls viele Brautpaare einen Ehevertrag ins Auge. So muss der Partner im Falle einer Scheidung nicht an der Erbschaft beteiligt werden.
Ein Ehevertrag sollte nicht als negatives Omen für die Hochzeit gesehen werden. Natürlich möchte jedes Brautpaar bis zum Lebensende verheiratet bleiben. Es sollte aber immer bedacht werden, dass es gewisse Lebensumstände geben kann, in denen die Ehe nicht mehr tragbar ist. Damit das Vermögen in diesem Falle auf jeden Fall gesichert ist, sollte immer an einen Ehevertrag gedacht werden.
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