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Das Standesamt

In Österreich haben Hochzeiten nur ihre Gültigkeit, wenn sie am Standesamt geschlossen wurdenDas Standesamt

In Österreich wird eine gültige Eheschließung erst zugestanden, wenn sie von einem Standesbeamten vollzogen wurde. Die kirchlichen Hochzeiten haben zwar ihren Reiz und ihr Flair, haben aber vor den Behörden keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Für die standesamtliche Hochzeit werden immer die richtigen Dokumente verlangt, und diese müssen meistens schon vor der Eheschließung eingereicht werden. Diese Dokumente müssen immer erbracht werden – egal ob die Hochzeit nur in einem kleinen, familiären Rahmen stattfindet, oder ob die Hochzeit ein großes Fest ist.

Vor jeder Hochzeit muss das Standesamt kontaktiert werden, dass für den eigenen Wohnbezirk zuständig ist. Meistens werden persönliche Termine ausgemacht, bei denen Fragen schon im Vorfeld besprochen werden können.

Der Bund der Ehe kann in jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden. Hier ist der Bezirk des Wohnsitzes völlig unerheblich. Die Termine werden aber von jedem Standesamt immer nur sechs Monate vor der Eheschließung angenommen, vermerkt und eingetragen. In größeren Gemeinden sind die Anmeldungen für die Eheschließung auch online möglich. Die Internet-Seiten der Standesämter sind sehr übersichtlich gestaltet – das Anmelden stellt somit kein Problem dar.

Sie sollten Ihre Hochzeit aber auf keinen Fall erst auf den letzten Drücker anmelden. Es gibt immer organisatorische Dinge, die vorbereitet werden müssen. Soll die Hochzeit ein gelungenes Ereignis werden, kann auf Verzögerungen verzichtet werden.

In den Statistiken der Standesämter finden sich sehr schnell die beliebtesten Monate der Eheschließung. Ganz vorne dabei sind hier Juni und Mai, aber auch die beginnenden Herbstmonate haben für viele Brautpaare einen gewissen Reiz. In diesen Monaten kann noch die Sonne genossen werden, ohne dass die Temperaturen zu sehr nach oben klettern.

Die Hochzeit sollte in allen Belangen lieber früher geplant und organisiert werden. Es müssen nicht nur die kirchliche Trauung und das Standesamt bedacht werden, denn Bräuche und Traditionen lassen eine Hochzeit erst zu einem unvergesslichen Ereignis werden.

Die Hochzeit am Standesamt muss keinen unscheinbaren Verlauf haben. Beim Standesamt sind sehr prunkvolle Hochzeiten möglich, wenn diese rechtzeitig angekündigt werden. Hier müssen nur Vorstellungen und Planungen bekannt gegeben werden – hier sind Ihren Phantasien keine Grenzen gesetzt. Wenn das Standesamt nur begrenzte Möglichkeiten aufweist, wird der Beamte Ihnen das mit Sicherheit verlautbaren.

Dokumente, die beim Standesamt vorgelegt werden müssen

Die Abschrift aus dem Geburtenbuch – diese darf aber nicht älter als sechs Monate sein. Gerade hier müssen die Zeiten sehr gut getimt werden, damit es nicht zu Überschneidungen kommt.

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Lichtbildausweis
  • Beide Ehepartner müssen für die Eheschließung anwesend sein
  • Heiratsurkunden von vorherigen Ehen, falls es sich bei der Hochzeit nicht um die erste handelt. Hier wird die Auflösung der vorigen Ehen kontrolliert.
  • Scheidungsurkunde, wenn eine Ehe bereits geschieden wurde
  • Sterbeurkunde, wenn der vorige Ehepartner verstorben ist.
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